Dienstanbieter dieser Seite ist der Verein:
Freunde historischer Fahrzeuge Wiesloch e.V. im ADAC
Vertreten durch den 1. Vorsitzenden Detlev Röpke
Postfach 1205
69168 Wiesloch
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV ist:
Detlev Röpke
Telefon: 07253/924666
Mobil:
Fax:
E-Mail:kontakt@freunde-historischer-fahrzeuge.org
Internet: www.fhf-wiesloch.org
Copyright:
Dieser Internetauftritt wurde realisiert durch Peter Asbree und Stefan Weingartner
Das Design, alle Texte und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Webmaster:
Peter Asbree
E-Mail: kontakt (aet) freunde-historischer-fahrzeuge.org
Haftungsausschluss / Pflichtangaben nach dem MDSt
Bei dem Inhalt unserer Internetseiten handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Die Freunde historischer Fahrzeuge Wiesloch e.V. gestatten die Übernahme von Texten in Datenbestände,
die ausschließlich für den privaten Gebrauch eines Nutzers bestimmt sind. Die Übernahme und Nutzung der Daten zu anderen Zwecken bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vereins.
Haftungshinweis: Im Rahmen unseres Dienstes werden auch Links zu Internetinhalten anderer Anbieter bereitgestellt. Auf den Inhalt dieser Seiten haben wir keinen Einfluss; für den Inhalt ist
ausschließlich der Betreiber der anderen Website verantwortlich. Trotz der Überprüfung der Inhalte im gesetzlich gebotenen Rahmen müssen wir daher jede Verantwortung für den Inhalt dieser Links
bzw. der verlinkten Seite ablehnen.
________________________________________________
K E I N E A B M A H N U N G O H N E vorherigen K O N T A K T!
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitten wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigen Abmahnungen und Folgemaßnahmen würde mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.